Beachten Sie bei Rezeptwünschen:

Wir benötigen auch für das Ausstellen der elektronischen Rezepte ihre Versicherungskarte für das aktuelle Quartal. Falls diese noch nicht bei uns eingelesen wurde, bitten wir Sie, die Karte vorbeizubringen. Wenn die Karte eingelesen ist, können Rezepte auch telefonisch oder per email bestellt werden - wenn sie bei uns bekannt sind.

Wir bitten um Verständnis. Ihr Praxisteam

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